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   VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08   

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VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08 (https://dejure.org/2008,7073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 8 S 904/08 (https://dejure.org/2008,7073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 8 S 904/08 (https://dejure.org/2008,7073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf einer vor dem 15.01.2005 erworbenen Luftfahrererlaubnis; Zuverlässigkeitsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer vor Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) ohne Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG erteilten oder verlängerten Luftfahrererlaubnis; Voraussetzungen an den Widerruf einer Lizenz für das Führen eines Luftfahrzeugs; ...

  • Judicialis

    LuftVG § 4 Abs. 3; ; LuftVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; LuftSiG § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schifffahrt; Luftverkehr: Luftfahrererlaubnis; Widerruf; Zuverlässigkeitsüberprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLW 2009, 721
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1495/06

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Um daher auf der Basis der bestehenden Gesetzeslage (Antragserfordernis) zu einem anderen, sinnvollen Ergebnis zu gelangen, müsste der Gesetzeswortlaut gedanklich ergänzt werden: "Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ... nach Durchführung der ZÜP keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers bestehen" (in diesem Sinn, wenn auch mit anderer Intention: VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 - Rn. 25; im Ergebnis ebenso VG Hamburg, Urteil vom 22.5.2007 - 15 K 3090/06 - Rn. 24, wonach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG eine Rechtsgrundverweisung auf § 7 LuftSiG darstellt, woraus die Verfahrensbezogenheit der Zuverlässigkeitszweifel folgen soll).

    Auch die Erwägungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt (vgl. Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 -, Rn. 18) rechtfertigen es nach Ansicht des Senats nicht, den Wortlaut des § 4 Abs. 3 LuftVG teleologisch zu reduzieren: Zwar ist es richtig, dass eine Rechtsänderung - wie die Neufassung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG - auch nach der allgemeinen Bestimmung des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LVwVfG grundsätzlich einen Widerrufstatbestand darstellen kann.

    Daher besteht schließlich auch keine Notwendigkeit, aus der einen anderen Fall regelnden Vorschrift des § 7 Abs. 2 Satz 4 LuftSiG und aus § 17 Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG auf ein - möglicherweise fiktives - Anliegen des Gesetzgebers auf Durchführung periodisch wiederkehrender Überprüfungen zu schließen, mit dem es sachlich nicht vereinbar sei, Altinhaber von einer ZÜP generell auszunehmen (vgl. zu all dem VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 -, Rn. 18).

    Es kommt somit hier nicht auf die von den Parteien darüber hinaus aufgeworfenen Fragen an, insbesondere, ob der Kläger zur Stellung eines Antrags nach § 7 Abs. 2 Satz 1 LuftSiG im Wege des Verwaltungszwanges verpflichtet werden könnte (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2101 - ebenso VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 -), ob die Weigerung, einen Antrag zu stellen, für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2603 - bejahend VG Köln, Beschluss vom 13.2.2007 - 11 L 1869/06 -, NWVBl 2007, 277; ebenso bejahend VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 - VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 - VG Hamburg Urteil vom 22.5.2007 - 15 K 3090/06 - VG Arnsberg, Urteil vom 30.8.2007 - 7 K 2608/06 -), ob der Kläger zur Antragstellung als Folge seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet ist (verneinend VG Stuttgart in dem angefochtenen Urteil), ob die Regelung des § 7 LuftSiG verfassungsmäßig ist (verneinend VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 -) und ob datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.

  • VG Hamburg, 22.05.2007 - 15 K 3090/06

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Um daher auf der Basis der bestehenden Gesetzeslage (Antragserfordernis) zu einem anderen, sinnvollen Ergebnis zu gelangen, müsste der Gesetzeswortlaut gedanklich ergänzt werden: "Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ... nach Durchführung der ZÜP keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers bestehen" (in diesem Sinn, wenn auch mit anderer Intention: VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 - Rn. 25; im Ergebnis ebenso VG Hamburg, Urteil vom 22.5.2007 - 15 K 3090/06 - Rn. 24, wonach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG eine Rechtsgrundverweisung auf § 7 LuftSiG darstellt, woraus die Verfahrensbezogenheit der Zuverlässigkeitszweifel folgen soll).

    Es kommt somit hier nicht auf die von den Parteien darüber hinaus aufgeworfenen Fragen an, insbesondere, ob der Kläger zur Stellung eines Antrags nach § 7 Abs. 2 Satz 1 LuftSiG im Wege des Verwaltungszwanges verpflichtet werden könnte (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2101 - ebenso VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 -), ob die Weigerung, einen Antrag zu stellen, für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2603 - bejahend VG Köln, Beschluss vom 13.2.2007 - 11 L 1869/06 -, NWVBl 2007, 277; ebenso bejahend VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 - VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 - VG Hamburg Urteil vom 22.5.2007 - 15 K 3090/06 - VG Arnsberg, Urteil vom 30.8.2007 - 7 K 2608/06 -), ob der Kläger zur Antragstellung als Folge seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet ist (verneinend VG Stuttgart in dem angefochtenen Urteil), ob die Regelung des § 7 LuftSiG verfassungsmäßig ist (verneinend VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 -) und ob datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens einer Erlaubnis für Luftfahrer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Hätte der Gesetzgeber die sogenannten Altinhaber noch während der Geltungsdauer ihrer Lizenz einer anlasslosen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen wollen, wäre eine Übergangsvorschrift erforderlich gewesen, die es jedoch nicht gibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.10.2007 - 12 S 58.07 - in diesem Sinn auch Meyer, ZRP 2004, 203 Fn. 16).
  • VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 185/06

    Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz verfassungsmäßig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Die Erweiterung des Anforderungskatalogs des § 4 Abs. 1 LuftVG durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11.1.2005 ergibt für sich genommen keinen zureichenden Grund dafür, dass auch die Inhaber einer noch gültigen Altlizenz anlasslos eine erstmalige ZÜP zu absolvieren haben (so aber VG Minden, Urteil vom 8.3.2007 - 7 K 185/06 -, Rn. 80; ebenso OVG Münster, Beschluss vom 27.3.2006 - 20 B 1985/05 - Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 20 B 1985/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Die Erweiterung des Anforderungskatalogs des § 4 Abs. 1 LuftVG durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11.1.2005 ergibt für sich genommen keinen zureichenden Grund dafür, dass auch die Inhaber einer noch gültigen Altlizenz anlasslos eine erstmalige ZÜP zu absolvieren haben (so aber VG Minden, Urteil vom 8.3.2007 - 7 K 185/06 -, Rn. 80; ebenso OVG Münster, Beschluss vom 27.3.2006 - 20 B 1985/05 - Rn. 8).
  • VG Arnsberg, 30.08.2007 - 7 K 2608/06

    Zuverlässigkeitsprüfung auch für Privatflugzeugführer rechtmäßig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Es kommt somit hier nicht auf die von den Parteien darüber hinaus aufgeworfenen Fragen an, insbesondere, ob der Kläger zur Stellung eines Antrags nach § 7 Abs. 2 Satz 1 LuftSiG im Wege des Verwaltungszwanges verpflichtet werden könnte (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2101 - ebenso VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 -), ob die Weigerung, einen Antrag zu stellen, für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2603 - bejahend VG Köln, Beschluss vom 13.2.2007 - 11 L 1869/06 -, NWVBl 2007, 277; ebenso bejahend VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 - VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 - VG Hamburg Urteil vom 22.5.2007 - 15 K 3090/06 - VG Arnsberg, Urteil vom 30.8.2007 - 7 K 2608/06 -), ob der Kläger zur Antragstellung als Folge seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet ist (verneinend VG Stuttgart in dem angefochtenen Urteil), ob die Regelung des § 7 LuftSiG verfassungsmäßig ist (verneinend VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 -) und ob datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
  • VG München, 28.09.2006 - M 24 K 06.2603
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Es kommt somit hier nicht auf die von den Parteien darüber hinaus aufgeworfenen Fragen an, insbesondere, ob der Kläger zur Stellung eines Antrags nach § 7 Abs. 2 Satz 1 LuftSiG im Wege des Verwaltungszwanges verpflichtet werden könnte (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2101 - ebenso VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 -), ob die Weigerung, einen Antrag zu stellen, für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2603 - bejahend VG Köln, Beschluss vom 13.2.2007 - 11 L 1869/06 -, NWVBl 2007, 277; ebenso bejahend VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 - VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 - VG Hamburg Urteil vom 22.5.2007 - 15 K 3090/06 - VG Arnsberg, Urteil vom 30.8.2007 - 7 K 2608/06 -), ob der Kläger zur Antragstellung als Folge seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet ist (verneinend VG Stuttgart in dem angefochtenen Urteil), ob die Regelung des § 7 LuftSiG verfassungsmäßig ist (verneinend VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 -) und ob datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
  • VG Berlin, 27.02.2007 - 13 A 168.06

    Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Luftfahrers, der einen Antrag auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Es kommt somit hier nicht auf die von den Parteien darüber hinaus aufgeworfenen Fragen an, insbesondere, ob der Kläger zur Stellung eines Antrags nach § 7 Abs. 2 Satz 1 LuftSiG im Wege des Verwaltungszwanges verpflichtet werden könnte (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2101 - ebenso VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 -), ob die Weigerung, einen Antrag zu stellen, für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2603 - bejahend VG Köln, Beschluss vom 13.2.2007 - 11 L 1869/06 -, NWVBl 2007, 277; ebenso bejahend VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 - VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 - VG Hamburg Urteil vom 22.5.2007 - 15 K 3090/06 - VG Arnsberg, Urteil vom 30.8.2007 - 7 K 2608/06 -), ob der Kläger zur Antragstellung als Folge seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet ist (verneinend VG Stuttgart in dem angefochtenen Urteil), ob die Regelung des § 7 LuftSiG verfassungsmäßig ist (verneinend VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 -) und ob datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
  • VG Köln, 13.02.2007 - 11 L 1869/06

    Abgabe des Luftfahrerscheins für Privatpiloten mangels Zuverlässigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Es kommt somit hier nicht auf die von den Parteien darüber hinaus aufgeworfenen Fragen an, insbesondere, ob der Kläger zur Stellung eines Antrags nach § 7 Abs. 2 Satz 1 LuftSiG im Wege des Verwaltungszwanges verpflichtet werden könnte (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2101 - ebenso VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 -), ob die Weigerung, einen Antrag zu stellen, für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2603 - bejahend VG Köln, Beschluss vom 13.2.2007 - 11 L 1869/06 -, NWVBl 2007, 277; ebenso bejahend VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 - VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 - VG Hamburg Urteil vom 22.5.2007 - 15 K 3090/06 - VG Arnsberg, Urteil vom 30.8.2007 - 7 K 2608/06 -), ob der Kläger zur Antragstellung als Folge seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet ist (verneinend VG Stuttgart in dem angefochtenen Urteil), ob die Regelung des § 7 LuftSiG verfassungsmäßig ist (verneinend VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 -) und ob datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
  • VG München, 28.09.2006 - M 24 K 06.2101
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08
    Es kommt somit hier nicht auf die von den Parteien darüber hinaus aufgeworfenen Fragen an, insbesondere, ob der Kläger zur Stellung eines Antrags nach § 7 Abs. 2 Satz 1 LuftSiG im Wege des Verwaltungszwanges verpflichtet werden könnte (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2101 - ebenso VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 -), ob die Weigerung, einen Antrag zu stellen, für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen (hierzu - verneinend - VG München, Urteil vom 28.9.2006 - M 24 K 06.2603 - bejahend VG Köln, Beschluss vom 13.2.2007 - 11 L 1869/06 -, NWVBl 2007, 277; ebenso bejahend VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2007 - 13 A 168.06 - VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 - VG Hamburg Urteil vom 22.5.2007 - 15 K 3090/06 - VG Arnsberg, Urteil vom 30.8.2007 - 7 K 2608/06 -), ob der Kläger zur Antragstellung als Folge seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet ist (verneinend VG Stuttgart in dem angefochtenen Urteil), ob die Regelung des § 7 LuftSiG verfassungsmäßig ist (verneinend VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 7.11.2007 - 5 E 1495/06 -) und ob datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Der Widerruf ist damit - entgegen der Annahme des Klägers und eines Teils der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH München a.a.O. Rn. 22; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2008 - 8 S 904/08 - ZLW 2009, 721 ) - nicht nur dann zulässig, wenn vom Piloten ursprünglich erfüllte Anforderungen später nicht mehr erfüllt werden.
  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

    Die Eingriffsmaßnahme des Widerrufs oder vorliegend der Ruhensanordnung einer vor dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes befristet erteilten oder verlängerten Luftfahrererlaubnis kann nicht auf § 4 Abs. 3 LuftVG gestützt werden, wenn sie allein mit dem Fehlen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG begründet wird (wie VGH Baden-Württemberg vom 29. Juli 2008 Az. 8 S 904/08 - juris -).

    Mittlerweile habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Berufungsverfahren am 29. Juli 2008 rechtskräftig entschieden (Az. 8 S 904/08), dass bei sogenannten Altlizenzen wie der des Klägers keine Rechtsgrundlage für das Verlangen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG bestehe.

    1.2.2 Im Anschluss an die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. Juli 2008 (Az. 8 S 904/08 - juris - ) vertritt auch der Senat die Auffassung, dass die Eingriffsmaßnahme des Widerrufs oder vorliegend der Ruhensanordnung einer vor dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes erteilten oder verlängerten Luftfahrererlaubnis nicht auf § 4 Abs. 3 LuftVG gestützt werden kann, wenn sie allein mit dem Fehlen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG begründet wird.

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Der Widerruf ist damit - entgegen der Annahme des Klägers und eines Teils der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH München a.a.O. Rn. 22; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2008 - 8 S 904/08 - ZLW 2009, 721 ) - nicht nur dann zulässig, wenn vom Piloten ursprünglich erfüllte Anforderungen später nicht mehr erfüllt werden.
  • VG Berlin, 06.10.2010 - 13 K 65.10

    Anordnung des Ruhens seiner Klassenberechtigung für Motorsegler und

    Der Anwendungsbereich des LuftSiG auf den Kläger ist hier auch nicht deshalb beschränkt, weil er über eine vor Inkrafttreten des LuftSiANRG erteilte Berechtigung verfügte und zweifelhaft ist, ob sich auch Alterlaubnisinhaber ohne konkreten Anlass einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG zu unterziehen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - OVG 12 S 58.07 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2008 - 8 S 904.08 -, ZLW 2009, S. 721; Bayerischer VGH; Urteil vom 3. März 2009 - 8 BV 07.496 -, juris; a.A. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2006 - 20 B 1985.05 -, juris; VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 27. Juni 2007 - 5 E 1495.06 (1), juris, Rn. 17 m.w.N.).
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